Salut,
On Mon, Jul 13, 2009 at 04:47:08PM +0200, Andreas Fink wrote:
Also auf meinem Büchlein steht "Einladung zur Vernehmlassung" und nicht Gesetz, Vorschrift oder ähnliches. Also sowas wie "wir wollen folgendes ins Gesetz schreiben. Was haltet ihr davon." Eine Vernehmlassung kann aber meiner Meinung nach nur öffentlich sein und nicht vertraulich. Ich bin daher der Auffassung dass wenn ich was UNAUFGEFORDERT zugeschickt kriege und ich das noch kommentieren darf, dann darf ich das auch veröffentlichen. Oder hab ich mit dem EJPD ein NDA unterzeichent und weiss nix mehr davon?
Reden wir hier alle von demselben Büchlein…?
Tonnerre