Ich habe gerade folgende Anfrage bei der Pressestelle des EDÖB gemacht:
<Wie ist Ihre Haltung zu der vom UVEK, unter Bezug auf das BÜPF, von allen Internet Providern geforderten Vorratsdatenspeicherung, d.h. Überwachung des gesamten Internetverhaltens aller Abonnenten über 6 Monate (ohne vorherigen Verdacht), in Bezug auf den Datenschutz? Widerspricht dies nicht dem geltenden Datenschutzgesetz?>
Mal sehen wie die Antwort aussieht, falls überhaupt eine kommt. Ich halte euch auf dem laufenden.
Gruss Claudio Prezzi
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