Xaver Aerni wrote:
Hallo zusammen, Das Bakom hat in dem letzten Monat ein Büchlein als Gerichtsurkunde verschickt, betreffend der Voratsdatenspeicherung. Was die Geräte können müssen etc.
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Die Vorschrift ist ja eigentlich für die Katze. Und die Provider müssen für diese Lösung viel Geld in die Hand nehmen. Für 3 Monate sämtlichen Verkehr aufzuzeichnen. Braucht je nach Providergrösse sehr grosse Kapazitäten.
Du hast da ja eine lustige Diskussion gestartet. Das "Büchlein" wurde nicht als Gerichtsurkunde verschickt, sondern einfach als "Vertraulich".
Warum der Inhalt so vertraulich sein soll ist nicht ganz klar. Es ent- spricht den ETSI Vorgaben mit gewissen Anpassungen, bzw. Auswahl unter Varianten der Realisierung.
Auf alle Fälle ist mir da (noch) nichts zu Augen gekommen was uns zwingen würde für 3 Monate den gesamten Verkehr aufzuzeichnen. Wäre ja auch gar nicht umsetzbar. Auf Vorrat wird nicht mehr gespeichert als bisher schon. Neu ist die Möglichkeit einer Überwachungsschaltung eines xDSL Anschlusses. Vergleichbar mit einer Telefonüberwachung. Das heisst der gesamte Daten- verkehr eines xDSL Anschlusses muss in Echtzeit kopiert und an den DBA weiter geleitet werden. Eine solche Massnahme wird erst auf (richterliche) Anordnung gestartet. Nicht auf Vorrat. Zielgruppe sind ISP mit Endkunden an xDSL Anschlüssen (ADSL, VDSL, Cable, FTTH). Webhoster usw. sind nicht die Zielgruppe. Gegebenenfalls werden dort im Einzelfall gezielte Mass- nahmen ergriffen, wie z.B. die Installation eines Sniffers.
Wie gesagt, alles Standard-ETSI Lawful Intercept Zeugs. Was nicht heissen soll das es gut ist oder nicht schwierig zu implementieren ist.
PS: DBA, BAKOM und Lieferanten von den Lawful Intercept Lösungen lesen auch SWINOG.