moin,
Dann würde ich keine Auskunft geben.
darfst du aus datenschutzgründen sowieso nicht. die müssten ein rechtshilfebegehren bei der schweiz stellen, und dann dürftest du via UVEK/richter/whatever nen offiziellen zettel kriegen, wo du deine daten eintragen darfst (resp. wo steht, was du zu tun hast). ansonsten musst du gar nix.
-steven