Joschua Brunner wrote:
Moin Gabriel
Gabriel Ambuehl schrieb:
Im Falle eine Suizidandrohung kann es in CH zweierlei heissen:
- Er sagt, "ich bringe mich um" -> kein Straftatbestand (Suizid ist in
CH nicht verboten) 2) Er sagt, "ich bringe mich um, falls ihr nicht XY macht" -> Nötigung
Bei 1 werden die Schweizer Behörden kaum etwas machen können. Bei 2 müssen die Schweizer euch anweisen, die Daten herauszugeben.
Du meinst also, dass Die Polizei bei Suizid androhung grnicht erst ausrückt?
Doch ich denke schon dass sie ausrücken würden. Aber das ist dann nicht unbedingt aufgrund eines Straftatbestandes sondern eher als allgemeine Dienstleistung ("Dein Freund und Helfer") oder sowas zu sehen. Wenn du einen Unfall (nehmen wir an du stürzt vom Skateboard und brichst dir den Fuss, um mal Strassenverkehrsgesetz zum umgehen) hast helfen sie dir ja auch.
Interessantes Detail: wenn ich das (übrigens sehr gute!) Mail von von Tonnerre im Thunderbird öffnen will, crasht es mir (und zwar jedes Mal). Setzt sonst noch jemand Thunderbird ein und kann das reproduzieren?