Moin Gabriel
Gabriel Ambuehl schrieb:
Im Falle eine Suizidandrohung kann es in CH zweierlei heissen:
- Er sagt, "ich bringe mich um" -> kein Straftatbestand (Suizid ist in
CH nicht verboten) 2) Er sagt, "ich bringe mich um, falls ihr nicht XY macht" -> Nötigung
Bei 1 werden die Schweizer Behörden kaum etwas machen können. Bei 2 müssen die Schweizer euch anweisen, die Daten herauszugeben.
Du meinst also, dass Die Polizei bei Suizid androhung grnicht erst ausrückt?
Wenn doch, müssen sie die daten ja innert 30min haben... Hatte wer schonmal solche dringenden fälle? Geht's auch dan über den DBA?
(obiges hab ich ganz kurz mit einem befreundeten Juristen im IRC diskutiert ;)
Danke!
Gruss Joschua