2009/7/12 Ihsan Dogan ihsan@dogan.ch:
Das würde aber schon fast nach einer Initiative schreien. Ging das eigentlich durch den Nationalrat?
Ähm, BÜPF/VÜPF sind ganz normal durch die Gesetzgebungsmaschinerie gegangen. Hier geht es im Kern um Art. 5 Abs. 2 BÜPF (http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_1/a5.html):
| Die Auskünfte [können] auch sechs Monate rückwirkend angeordnet werden.
Das "Büchlein" ist die Umsetzung/Konkretisierung dieser Bestimmung. Interessante Lektüre dazu ist auch Art. 23-27 VÜPF (http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_11/).
-- Matthias