Sehr geehrter Herr Meier
Ihre Antwort tönt wie eine Stellungsname eines Überwachers und nicht wie die eines Datenschützers. Ich hätte erwartet, dass sie sich zumindest um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sorgen.
Erachten Sie die Speicherung aller Bewegungen jedes Internetnutzers ohne vorherigen Verdacht nicht als gefährlich?!
Es ist doch so, dass die Daten nach der neuen Vorschrift aufgezeichnet werden müssten, lange bevor eine richterliche Anordnung zur Überwachung ausgestellt wird! Und genau da besteht die Gefahr des Missbrauches. Wer überwacht die Provider und die Überwacher? Ich spreche hier nicht von der Echtzeitüberwachung, sondern von der Vorratsdatenspeicherung.
In Art. 3a wird die Überwachung ausserhalb von Strafverfahren klar auf vermisste Personen beschränkt. Die verlangte Vorratsdatenspeicherung stellt aber eine Überwachung ausserhalb eines Strafverfahrens dar, und ist somit bis auf die Fälle von Art. 3a unzulässig! Wie stehen Sie dazu?
Die Aussage, dass es sich lediglich um eine technische Umsetzung des bestehenden Rechts handelt, wird bezweifelt. Es ist wohl eher eine neue, wesentlich umfangreichere Auslegung der BÜPF.
In Art. 15 Abs. 3 werden die Daten zur Vorratsdatenspeicherung abschliessend auflistet. Dies sind Daten zur Teilnehmeridentifikation, Verkehrs- und Rechnungsdaten.
Der strittige Punkt betrifft vermutlich die Verkehrsdaten. Unter Verkehrsdaten sind die Daten zu Verstehen, die zur Verkehrsmessung und Verrechnung sowieso erhoben werden müssen. Bei IP-Verkehr sind dies also das Loginprotokoll mit IP-Adresse. Eine generelle Überwachung der gesamten Bewegungen aller Nutzer war sicher nicht der Willen des Gesetzgebers, denn Art. 3 verbietet dies ausdrücklich. Gegen die Speicherung der Logindaten ist nichts einzuwenden. Dies entspricht den Verbindungsdaten der Telefonie. Was dann genau kommuniziert wird, muss bei der Telefonie auch nicht aufgezeichnet werden. Eine anders lautende Auslegung des Gesetzes wird hoffentlich vom Bundesgericht zurückgewiesen.
Es ist sicher unbestritten, dass eine Überwachung nach begründetem Verdacht sinnvoll und hilfreich für die Verbrechensbekämpfung sein kann, doch kann die breite Bevölkerung nicht verstehen, weshalb dazu gleich alle Internetnutzer überwacht werden müssen?! Insbesondere, da Kriminelle diese Überwachung mit einfachsten Mitteln umgehen können. Bei solch fragwürdigem Nutzen ist die Massnahme nicht Verhältnismässig und zudem viel zu teuer.
Ich hoffe, dass Ihr Amt seine Verantwortung gegenüber dem Bürger wahrnimmt, und sich gegen die Einführung der neue Verordnung einsetzt.
Im sorry that this is all in german, but my English is not good enough to translate this!
Freundliche Grüsse
Claudio Prezzi
COMsulting GmbH
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