Hi
Sorry, this message is only in German. If you prefer english, yust answer in english.
Ich erhielt kürzlich von Deutschen Polizisten ein Auskunftsbegehren (Per Mail übber die GL) über einen unseren Freemail user (Letze IP Adresse). Das vorgehen war äusserst unprofessionel welches mich stutzig machte.
Es gieng um eine Suizidandrohung im IRC (Die betreiber des Servers machten Anzeige) Wo eine Person auch die E-Mail adresse angegeben hat. IMHO hätte die Polizei lediglich die IRC Logs verlangen müssen um die richtige Person sofort zu finden (Könnte ja sein, dass diese eine fremde addi angegeben hat).
Statdessen verlnagten sie von uns (per Mail!) die Letzte IP des users. Welche sie nach 2 wöchigem hin und her von mir auf druck der GL erhalten haben.
Wie handhabt Ihr das? was verlangt Ihr von den behörden um sich zu identifizieren? Gerade eben, hat die GL wieder nach einer IP verlangt. Vermutlich wieder auf verlangen von ausländischen behörden...
Nur die IP rausgeben ist ein kleineres problem, da die ISP's die daten nicht so einfach rausrücken. Problemhafter wird's wenn sie die Mails wollen. Wie läuft das dan ap?
THX Joschua
Hello,
Joschua Brunner wrote:
Ich erhielt kürzlich von Deutschen Polizisten ein Auskunftsbegehren (Per Mail übber die GL) über einen unseren Freemail user (Letze IP Adresse). Das vorgehen war äusserst unprofessionel welches mich stutzig machte.
Dann würde ich keine Auskunft geben.
Wie handhabt Ihr das? was verlangt Ihr von den behörden um sich zu identifizieren? Gerade eben, hat die GL wieder nach einer IP verlangt. Vermutlich wieder auf verlangen von ausländischen behörden...
Meiner Meinung nach dürfte die dt. Polizei solche Dinge gar nicht im Ausland eintreiben. Der Server steht - so wie ich Dich verstanden habe - in der Schweiz. Das heisst, die dt. Polizei müsste ein Rechthilfegesuch in der Schweiz stellen und die zuständige schweizer Behörde müsste hier die Daten einsammeln.
... das wäre sonst in meinem Verständnis in etwa so, wie wenn die Badenwürttembergische Polizei einen Radarkasten vor dem Gubrist aufstellen würde.... .... oder die deutsche Polizei in der Schweiz nen Einbrecher festnehmen wollte...
Ich bin mir nichtmal sicher, ob Du überhaupt solche Daten ohne Rechtshilfegesuch ins Ausland geben *darfst* (Datenschutz).
In meinen Augen hat die Polizeistelle in Deutschland hier ihre Gebietsrechte verletzt...
Gruss Tobias
Hello Joschua
We hand over any kind of data only by a "Richterlicher Beschluss" of the swiss government. Foreign governements are requested to use the "Rechtshilfeabkommen" with the swiss government. I heard the following message a few months ago: "Wenn Gefahr in Verzug ist, läuft so eine Sache innert Stunden durch, das Behindert keine Ermittlung". I've been told that by our local police station concerning a case with international illegal behaviour.
On the other hand, unprofessional handling/requesting of the law enforcemend people is nothing unusual - most of them don't even know what an IP address is...
:-(
Best wishes, Matthias
----- Original Message ----- From: "Joschua Brunner" lists-joschua@livenet.ch To: swinog@swinog.ch Sent: Tuesday, August 09, 2005 12:43 PM Subject: [swinog] Auskunft Polizei
Hi
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Ich erhielt kürzlich von Deutschen Polizisten ein Auskunftsbegehren (Per Mail übber die GL) über einen unseren Freemail user (Letze IP Adresse). Das vorgehen war äusserst unprofessionel welches mich stutzig machte.
Es gieng um eine Suizidandrohung im IRC (Die betreiber des Servers machten Anzeige) Wo eine Person auch die E-Mail adresse angegeben hat. IMHO hätte die Polizei lediglich die IRC Logs verlangen müssen um die richtige Person sofort zu finden (Könnte ja sein, dass diese eine fremde addi angegeben hat).
Statdessen verlnagten sie von uns (per Mail!) die Letzte IP des users. Welche sie nach 2 wöchigem hin und her von mir auf druck der GL erhalten haben.
Wie handhabt Ihr das? was verlangt Ihr von den behörden um sich zu identifizieren? Gerade eben, hat die GL wieder nach einer IP verlangt. Vermutlich wieder auf verlangen von ausländischen behörden...
Nur die IP rausgeben ist ein kleineres problem, da die ISP's die daten nicht so einfach rausrücken. Problemhafter wird's wenn sie die Mails wollen. Wie läuft das dan ap?
THX Joschua _______________________________________________ swinog mailing list swinog@lists.swinog.ch http://lists.swinog.ch/cgi-bin/mailman/listinfo/swinog
Joschua Brunner wrote:
Hi
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Ich erhielt kürzlich von Deutschen Polizisten ein Auskunftsbegehren (Per Mail übber die GL) über einen unseren Freemail user (Letze IP Adresse). Das vorgehen war äusserst unprofessionel welches mich stutzig machte.
Es gieng um eine Suizidandrohung im IRC (Die betreiber des Servers machten Anzeige) Wo eine Person auch die E-Mail adresse angegeben hat. IMHO hätte die Polizei lediglich die IRC Logs verlangen müssen um die richtige Person sofort zu finden (Könnte ja sein, dass diese eine fremde addi angegeben hat).
Statdessen verlnagten sie von uns (per Mail!) die Letzte IP des users. Welche sie nach 2 wöchigem hin und her von mir auf druck der GL erhalten haben.
Ohne Rechtshilfegesuch *darf* man gar nichts rausrücken (und schon gar nicht per Mail, da kann ja ganz offensichtlich jeder kommen).
Im Falle eine Suizidandrohung kann es in CH zweierlei heissen: 1) Er sagt, "ich bringe mich um" -> kein Straftatbestand (Suizid ist in CH nicht verboten) 2) Er sagt, "ich bringe mich um, falls ihr nicht XY macht" -> Nötigung
Bei 1 werden die Schweizer Behörden kaum etwas machen können. Bei 2 müssen die Schweizer euch anweisen, die Daten herauszugeben.
*Beihilfe* zum Suizid wäre nach CH Recht illegal falls selbstsüchtige Motive bestehen, in gewisser Hinsicht opererien Exit und Dignitas in einer Grauzone.
(obiges hab ich ganz kurz mit einem befreundeten Juristen im IRC diskutiert ;)
Moin Gabriel
Gabriel Ambuehl schrieb:
Im Falle eine Suizidandrohung kann es in CH zweierlei heissen:
- Er sagt, "ich bringe mich um" -> kein Straftatbestand (Suizid ist in
CH nicht verboten) 2) Er sagt, "ich bringe mich um, falls ihr nicht XY macht" -> Nötigung
Bei 1 werden die Schweizer Behörden kaum etwas machen können. Bei 2 müssen die Schweizer euch anweisen, die Daten herauszugeben.
Du meinst also, dass Die Polizei bei Suizid androhung grnicht erst ausrückt?
Wenn doch, müssen sie die daten ja innert 30min haben... Hatte wer schonmal solche dringenden fälle? Geht's auch dan über den DBA?
(obiges hab ich ganz kurz mit einem befreundeten Juristen im IRC diskutiert ;)
Danke!
Gruss Joschua
Joschua Brunner wrote:
Moin Gabriel
Gabriel Ambuehl schrieb:
Im Falle eine Suizidandrohung kann es in CH zweierlei heissen:
- Er sagt, "ich bringe mich um" -> kein Straftatbestand (Suizid ist in
CH nicht verboten) 2) Er sagt, "ich bringe mich um, falls ihr nicht XY macht" -> Nötigung
Bei 1 werden die Schweizer Behörden kaum etwas machen können. Bei 2 müssen die Schweizer euch anweisen, die Daten herauszugeben.
Du meinst also, dass Die Polizei bei Suizid androhung grnicht erst ausrückt?
Doch ich denke schon dass sie ausrücken würden. Aber das ist dann nicht unbedingt aufgrund eines Straftatbestandes sondern eher als allgemeine Dienstleistung ("Dein Freund und Helfer") oder sowas zu sehen. Wenn du einen Unfall (nehmen wir an du stürzt vom Skateboard und brichst dir den Fuss, um mal Strassenverkehrsgesetz zum umgehen) hast helfen sie dir ja auch.
Interessantes Detail: wenn ich das (übrigens sehr gute!) Mail von von Tonnerre im Thunderbird öffnen will, crasht es mir (und zwar jedes Mal). Setzt sonst noch jemand Thunderbird ein und kann das reproduzieren?
Gabriel Ambuehl wrote:
Interessantes Detail: wenn ich das (übrigens sehr gute!) Mail von von Tonnerre im Thunderbird öffnen will, crasht es mir (und zwar jedes Mal).
Hmmm?
Setzt sonst noch jemand Thunderbird ein und kann das reproduzieren?
Ja. Nein :-)
Gruss Tobias
P.S: V1.0.2 Linux x86.
Tobias Goeller wrote:
Setzt sonst noch jemand Thunderbird ein und kann das reproduzieren?
Ja. Nein :-)
Peinlich peinlich. Ich hatte zwei enigmail Extensions installiert, eine lokal und eine global (per apt-get ;). Wenn ich die globale rauswerfe geht's. Und jetzt bin ich ruhig, genug mit offtopic ;)
Gabriel Ambuehl schrieb:
[Mail über Polizei, die Daten will]
Interessantes Detail: wenn ich das (übrigens sehr gute!) Mail von von Tonnerre im Thunderbird öffnen will, crasht es mir (und zwar jedes Mal). Setzt sonst noch jemand Thunderbird ein und kann das reproduzieren?
Ich habe auch Thunderbird 1.0.6 auf Windows XP. Klappt prima.
CU, Venty
Hatte wer schonmal solche dringenden fälle? Geht's auch dan über den DBA?
Nur wenn es sich um einen ISP/Telco welcher beim Bakom eingetragen ist handelt.
Der Ablauf ist in diesem Fall etwa wie folgt:
Deutsche-Polizei -> Interpol -> KOBIK -> (Kantonspolizei) -> DBA -> Provider
Wobei das KOBIK ermittelt welcher Kanton zuständig ist. Der zuständige Kanton stellt dann dann via DBA den Antrag für die Daten und muss diese natürlich auch bezahlen.
Gruss Erich
Salut,
On Tue, Aug 09, 2005 at 12:43:35PM +0200, Joschua Brunner wrote:
Ich erhielt kürzlich von Deutschen Polizisten ein Auskunftsbegehren (Per Mail übber die GL) über einen unseren Freemail user (Letze IP Adresse). Das vorgehen war äusserst unprofessionel welches mich stutzig machte.
Ein solches Begehren via Mail zu schicken ist unzulässig, es müsste schon zumindest ein Fax sein. Allerdings ist dann Deutschland immer noch Ausland, und somit wäre es ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz, solltest du dem Begehren nachkommen - das müsste schon per Rechtshilfe- gesuch in der Schweiz verlangt werden. Das DSG gibt dir eine Art Schweige- pflicht (nicht direkt Schweigepflicht, aber so zum Vorstellen), und die darf eine Behörde, die nicht der schweizerischen Gerichtsbarkeit untersteht, nicht aufheben.
Mit Schengen könnte das Ganze allerdings durchaus anders aussehen, das müsste im Beitrittsfall noch einmal geklärt werden.
Es gieng um eine Suizidandrohung im IRC
Da diese Tat offensichtlich in der Schweiz stattgefunden hat, würde sie nicht rechtfertigen, dass ein anderes Recht dem Datenschutz überwiegt, da eine Suizidandrohung meiner Meinung nach nicht strafbar ist. Es sei denn eventuell, die Person wäre schizoprhen, und würde ihrem Alter-Ego eine Morddrohung machen, in dem Fall müsste das aber ein Gericht klären.
Dabei sollte man allerdings erneut bedenken, dass in dieser Sache die Abkommen von Schengen und Dublin eventuell später eine Änderung der Rechtslage bedeuten könnten. In einigen Fällen zumindest wurde auf einen Nichteuropäer, der in Deutschland ein spanisches Gesetz gebrochen hat, spanisches Recht angewandt. Ob das in Ordnung ist, ist dann zu klären.
Statdessen verlnagten sie von uns (per Mail!) die Letzte IP des users.
Das ist schon mal gar nicht zulässig, die Daten dürfen nicht per Mail verschickt werden. Es gibt spezielle Formulare dafür.
Problemhafter wird's wenn sie die Mails wollen. Wie läuft das dan ap?
Dieselbe Handhabe.
Tonnerre
Moin,
Herzlichen dank für die schnellen Antworten! Ihr habt mir weitergeholfen.
Joschua
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1
It's about the german police asking for an ip adress of a customer.
Gruss
burnstone
Rene Luria wrote:
On Tuesday 09 August 2005 12.43, Joschua Brunner wrote:
Sorry, this message is only in German. If you prefer english, yust answer in english.
What's the point ? Could you translate for us dummy non german speaking folks ? _______________________________________________ swinog mailing list swinog@lists.swinog.ch http://lists.swinog.ch/cgi-bin/mailman/listinfo/swinog