Hallo zusammen
Wir bieten einen Email Hosting Service für Kunden und andere Provider an.
Wir haben nun einen potentiellen Interessenten im Ausland. Einen ISP.
Nun stellt sich die Frage, nach welchem Recht wir den Service erbringen müssen. Gilt, weil der Service in der Schweiz erbracht und die Mailboxen auf Storage in der Schweiz liegen, Schweizer Recht?
Oder gilt, da der ISP sozusagen Reseller unserer Dienstleistungen ist, was Legal Intercept, Überwachung und Anforderung an Logging betrifft, das Recht im Land des ISP der unsere Leistung unter seinem 'Markennamen' verkauft?
Was also heissen müsste, dass wir unser System möglicherweise entsprechend anpassen und entsprechende Schnittstellen für die Überwachung aus einem Drittstaat anbieten müssten?
Gruss
Benoit Panizzon
Als schweizer Firma unterstehst du schweizer Recht. Wenn deine Server auch in der Schweiz stehen, kann dir das Ausland egal sein.
Dein Kunde wiederum kann dem ausländischen Recht unterstehen. D.h. dein Kunde muss dann ev. dafür sorgen das seine Ermittlungsbehörden zugriff kriegen, das ist dann aber nicht dein Problem.
On 03 Mar 2015, at 12:04, Benoit Panizzon benoit.panizzon@imp.ch wrote:
Hallo zusammen
Wir bieten einen Email Hosting Service für Kunden und andere Provider an.
Wir haben nun einen potentiellen Interessenten im Ausland. Einen ISP.
Nun stellt sich die Frage, nach welchem Recht wir den Service erbringen müssen. Gilt, weil der Service in der Schweiz erbracht und die Mailboxen auf Storage in der Schweiz liegen, Schweizer Recht?
Oder gilt, da der ISP sozusagen Reseller unserer Dienstleistungen ist, was Legal Intercept, Überwachung und Anforderung an Logging betrifft, das Recht im Land des ISP der unsere Leistung unter seinem 'Markennamen' verkauft?
Was also heissen müsste, dass wir unser System möglicherweise entsprechend anpassen und entsprechende Schnittstellen für die Überwachung aus einem Drittstaat anbieten müssten?
Gruss
Benoit Panizzon
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Hallo Benoit, Eigentlich hast Du recht... Aber es gibt Länder wie z.B. die USA für Ihre Firmen spezielle Richtlinien haben. Also wenn Du z.B. einen US ISP beherbergst, kann die amerikanische Regierung vom ISP die Zugänge verlangen. Interessant würde der Rechtstreit, zwischen Dir und den ISP Kunden. Da gibt es so viel ich weiss kein Präzidenzfall. Auf alle Fällle werden die US Firmen verplichten auch Zugänge zu servern zur Verfügung zu stellen, welche nicht in der USA stationiert sind. Beispiel Google, Microsoft etc. Aber eben da sind sehr viele Grauzonen. Zudem testet die US Regierung ihre Grenzen gerne aus. Also im extremfall hast Du realtiv teure Prozesse. Das kann Deine existenz bereits bedrohen, auch wenn Du am Schluss recht bekommst. Deshalb sollte man sich 2 mal überlegen macht man den Deal oder nicht. Von der USA z.B. lasse ich z.B. lieber die Hände. Gruss Xaver
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: swinog-bounces@lists.swinog.ch [mailto:swinog-bounces@lists.swinog.ch] Im Auftrag von Andreas Fink Gesendet: Dienstag, 3. März 2015 12:14 An: Benoit Panizzon Cc: swinog@swinog.ch Betreff: Re: [swinog] Legal: Email Dienstleistung: Kunden im Ausland?
Als schweizer Firma unterstehst du schweizer Recht. Wenn deine Server auch in der Schweiz stehen, kann dir das Ausland egal sein.
Dein Kunde wiederum kann dem ausländischen Recht unterstehen. D.h. dein Kunde muss dann ev. dafür sorgen das seine Ermittlungsbehörden zugriff kriegen, das ist dann aber nicht dein Problem.
On 03 Mar 2015, at 12:04, Benoit Panizzon benoit.panizzon@imp.ch wrote:
Hallo zusammen
Wir bieten einen Email Hosting Service für Kunden und andere Provider an.
Wir haben nun einen potentiellen Interessenten im Ausland. Einen ISP.
Nun stellt sich die Frage, nach welchem Recht wir den Service erbringen müssen. Gilt, weil der Service in der Schweiz erbracht und die Mailboxen auf Storage in der Schweiz liegen, Schweizer Recht?
Oder gilt, da der ISP sozusagen Reseller unserer Dienstleistungen ist, was Legal Intercept, Überwachung und Anforderung an Logging betrifft, das Recht im Land des ISP der unsere Leistung unter seinem 'Markennamen'
verkauft?
Was also heissen müsste, dass wir unser System möglicherweise entsprechend anpassen und entsprechende Schnittstellen für die Überwachung aus einem Drittstaat anbieten müssten?
Gruss
Benoit Panizzon
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Grundsätzlich schon richtig von wegen den CH-Recht zu unterstehen, bloss wenn Du Deinem potentiellen Kunden etwas verkaufen willst kommst Du vermutlich nicht drum ihm dieses Problem zu lösen. Also rechtlich nicht verpflichtet fremdes Recht zu erfüllen, kommerziell wohl schon.
Just my 2 cents pap
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: swinog-bounces@lists.swinog.ch [mailto:swinog-bounces@lists.swinog.ch] Im Auftrag von Andreas Fink Gesendet: Dienstag, 3. März 2015 12:14 An: Benoit Panizzon Cc: swinog@swinog.ch Betreff: Re: [swinog] Legal: Email Dienstleistung: Kunden im Ausland?
Als schweizer Firma unterstehst du schweizer Recht. Wenn deine Server auch in der Schweiz stehen, kann dir das Ausland egal sein.
Dein Kunde wiederum kann dem ausländischen Recht unterstehen. D.h. dein Kunde muss dann ev. dafür sorgen das seine Ermittlungsbehörden zugriff kriegen, das ist dann aber nicht dein Problem.
On 03 Mar 2015, at 12:04, Benoit Panizzon benoit.panizzon@imp.ch wrote:
Hallo zusammen
Wir bieten einen Email Hosting Service für Kunden und andere Provider an.
Wir haben nun einen potentiellen Interessenten im Ausland. Einen ISP.
Nun stellt sich die Frage, nach welchem Recht wir den Service erbringen müssen. Gilt, weil der Service in der Schweiz erbracht und die Mailboxen auf Storage in der Schweiz liegen, Schweizer Recht?
Oder gilt, da der ISP sozusagen Reseller unserer Dienstleistungen ist, was Legal Intercept, Überwachung und Anforderung an Logging betrifft, das Recht im Land des ISP der unsere Leistung unter seinem 'Markennamen' verkauft?
Was also heissen müsste, dass wir unser System möglicherweise entsprechend anpassen und entsprechende Schnittstellen für die Überwachung aus einem Drittstaat anbieten müssten?
Gruss
Benoit Panizzon
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Das kann aber dann noch weitere Implikationen haben. Mal angenommen, der Kunde verlangt einen Zugang gemäss Legal Interception-Vorschriften in seinem Land. Da kann es gut möglich sein, dass diese Vorschriften Schweizer Gesetzen widersprechen. Würde dann etwa ein Kunde Deines Kunden gegen Euch klagen, weil ihr auf Schweizer Boden Schweizer Recht verletzt habt... Der Szenarien gibt es wohl viele, einfache Antworten auf Anfangsfrage aber offensichtlich nicht....
g.r.
Am Tue, 3 Mar 2015 13:05:22 +0000 schrieb Peter Preuss peter.preuss@vtx-telecom.ch:
Grundsätzlich schon richtig von wegen den CH-Recht zu unterstehen, bloss wenn Du Deinem potentiellen Kunden etwas verkaufen willst kommst Du vermutlich nicht drum ihm dieses Problem zu lösen. Also rechtlich nicht verpflichtet fremdes Recht zu erfüllen, kommerziell wohl schon.
Just my 2 cents pap
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: swinog-bounces@lists.swinog.ch [mailto:swinog-bounces@lists.swinog.ch] Im Auftrag von Andreas Fink Gesendet: Dienstag, 3. März 2015 12:14 An: Benoit Panizzon Cc: swinog@swinog.ch Betreff: Re: [swinog] Legal: Email Dienstleistung: Kunden im Ausland?
Als schweizer Firma unterstehst du schweizer Recht. Wenn deine Server auch in der Schweiz stehen, kann dir das Ausland egal sein.
Dein Kunde wiederum kann dem ausländischen Recht unterstehen. D.h. dein Kunde muss dann ev. dafür sorgen das seine Ermittlungsbehörden zugriff kriegen, das ist dann aber nicht dein Problem.
On 03 Mar 2015, at 12:04, Benoit Panizzon benoit.panizzon@imp.ch wrote:
Hallo zusammen
Wir bieten einen Email Hosting Service für Kunden und andere Provider an.
Wir haben nun einen potentiellen Interessenten im Ausland. Einen ISP.
Nun stellt sich die Frage, nach welchem Recht wir den Service erbringen müssen. Gilt, weil der Service in der Schweiz erbracht und die Mailboxen auf Storage in der Schweiz liegen, Schweizer Recht?
Oder gilt, da der ISP sozusagen Reseller unserer Dienstleistungen ist, was Legal Intercept, Überwachung und Anforderung an Logging betrifft, das Recht im Land des ISP der unsere Leistung unter seinem 'Markennamen' verkauft?
Was also heissen müsste, dass wir unser System möglicherweise entsprechend anpassen und entsprechende Schnittstellen für die Überwachung aus einem Drittstaat anbieten müssten?
Gruss
Benoit Panizzon
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On 03/03/2015 12:04 PM, Benoit Panizzon wrote:
Hallo zusammen
Wir bieten einen Email Hosting Service für Kunden und andere Provider an.
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Nun stellt sich die Frage, nach welchem Recht wir den Service erbringen müssen. Gilt, weil der Service in der Schweiz erbracht und die Mailboxen auf Storage in der Schweiz liegen, Schweizer Recht?
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Was also heissen müsste, dass wir unser System möglicherweise entsprechend anpassen und entsprechende Schnittstellen für die Überwachung aus einem Drittstaat anbieten müssten?
Weiter gedacht: Was wäre mit den Fällen falls ihr Server im Ausland betreut oder der Kunde in einem anderen Land Server hat die ihr nur technisch betreut?
Interessante Fragestellung, die mich auch interessieren würde. Nur bin ich nicht sicher ob es hier eine z.B. EU-weite einheitliche Aussage zu gibt.
Grüße, Stefan