Salut,
On Tue, Aug 09, 2005 at 12:43:35PM +0200, Joschua Brunner wrote:
Ich erhielt kürzlich von Deutschen Polizisten ein Auskunftsbegehren (Per Mail übber die GL) über einen unseren Freemail user (Letze IP Adresse). Das vorgehen war äusserst unprofessionel welches mich stutzig machte.
Ein solches Begehren via Mail zu schicken ist unzulässig, es müsste schon zumindest ein Fax sein. Allerdings ist dann Deutschland immer noch Ausland, und somit wäre es ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz, solltest du dem Begehren nachkommen - das müsste schon per Rechtshilfe- gesuch in der Schweiz verlangt werden. Das DSG gibt dir eine Art Schweige- pflicht (nicht direkt Schweigepflicht, aber so zum Vorstellen), und die darf eine Behörde, die nicht der schweizerischen Gerichtsbarkeit untersteht, nicht aufheben.
Mit Schengen könnte das Ganze allerdings durchaus anders aussehen, das müsste im Beitrittsfall noch einmal geklärt werden.
Es gieng um eine Suizidandrohung im IRC
Da diese Tat offensichtlich in der Schweiz stattgefunden hat, würde sie nicht rechtfertigen, dass ein anderes Recht dem Datenschutz überwiegt, da eine Suizidandrohung meiner Meinung nach nicht strafbar ist. Es sei denn eventuell, die Person wäre schizoprhen, und würde ihrem Alter-Ego eine Morddrohung machen, in dem Fall müsste das aber ein Gericht klären.
Dabei sollte man allerdings erneut bedenken, dass in dieser Sache die Abkommen von Schengen und Dublin eventuell später eine Änderung der Rechtslage bedeuten könnten. In einigen Fällen zumindest wurde auf einen Nichteuropäer, der in Deutschland ein spanisches Gesetz gebrochen hat, spanisches Recht angewandt. Ob das in Ordnung ist, ist dann zu klären.
Statdessen verlnagten sie von uns (per Mail!) die Letzte IP des users.
Das ist schon mal gar nicht zulässig, die Daten dürfen nicht per Mail verschickt werden. Es gibt spezielle Formulare dafür.
Problemhafter wird's wenn sie die Mails wollen. Wie läuft das dan ap?
Dieselbe Handhabe.
Tonnerre