Well, obviously the judges didn't know, that the usual opt-out links are used to verify mail addresses. This should have been pointed out clearly. Maybe next time...
Cheers, Viktor
Xaver Aerni wrote:
Hallo, Der Kanton Zug hat das erste Urteil gegen das Antispamgesetz verkündet. Dabei stellte es sich auf den gesichtspunkt, dass ein Abmeldelink alleine genügt. Auf die Punkte, das der Kläger weder eine Einwilligung gegeben habe und auch keine Geschäftsbeziehung habe, wurde ignoriert
Wer interesse hat kann das Urteil selber unter _http://www.pop.ch/urteil.pdf_. Ich denke das gibt ein wenig Gesprächsstoff
Gruss Xaver
Xaver Aerni Zürichstrasse 10a 8340 Hinwil Tel. 001 707 361 68 39
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