Meine Idee mit der sofortigen Abschaltung war nicht so ernst gemeint, wie sie einige scheinbar nehmen.
Der zweite Teil ist viel wichtiger: In der Telefonie ist es gelungen, ein Modell zu wählen, welches bei den Telcos nur geringe Investitionen erfordert, und den weiteren Vorteil hat, dass das gleiche Equipment nicht unnötigerweise mehrfach (bei allen Providern) vorhanden sein muss, was auch rein Wirtschaftlich gesehen ein Unsinn wäre. Zudem wird in diesem Verfahren erst nach einer Richterlichen Verfügung die Echtzeitüberwachung gestartet, und der Telco, welcher dies Veranlassen muss, bekommt diese Verfügung vorgelegt! Die rückwirkend gespeicherten Verbindungsdaten werden aus den selben Daten gewonnen, welche für die Verrechnung sowieso gespeichert werden müssen.
Wäre es nicht sinnvoll, unter diesem Aspekt einen Round-Table mit dem UVEK/Bakom zu organisieren?
Und was hält eigentlich der schweizerische Datenschutzbeauftrage von der Vorratsdatenaufzeichnung noch vor einem Verdacht?? Es wundert mich, dass man von dem nichts hört. Oder beugt er sich "höheren Interessen"? Ich denke das Datenschutzgesetz widerspricht der geforderten Datenspeicherung ausdrücklich.
Freundliche Grüsse Claudio Prezzi
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