Hi Andre
You did mention AEFV SR784.104. Art 14bis requires Switch to do this:
"Die Registerbetreiberin muss einen Domain-Namen blockieren und die diesbezügliche Zuweisung zu einem Namenserver aufheben:
a. wenn der begründete Verdacht besteht, dass dieser Domain-Name benutzt wird: 1. um mit unrechtmässigen Methoden an schützenswerte Daten zu gelangen, oder 2. um schädliche Software zu verbreiten, und b. wenn eine in der Bekämpfung der Cyberkriminalität vom BAKOM anerkannte Stelle die Blockierung beantragt hat."
Source: http://www.admin.ch/ch/d/sr/784_104/a14bist.html
Regards,
Martin