Hallo, Das mit dem Port 53 sperren. Das geht sicherlich zu weit und wäre sogar rechtlich anfechtbar. Auch fremde DNS zu sperren ist problematisch... Zudem DNS sec verwendet nicht jeder Provider... Wenn man schlussendlich alle nicht DNS Sec sperrt oder stört dass ist für mich ein wenig komisch... Das Geldspielgesetz geht nur gegen Geldspielbanken. Eine DNS Sperre 53 geht gegen diverse andere Server, was was die Befürworter gesagt haben werden wir nicht machen. Also wenn das so ist müssten wir die ganze Abstimmung vom Bundesgericht für ungültig erklären lassen, mit der Begründung die Befürworter haben total falsche Angaben gemacht. Weil die Sperren über die Spielbanken gehen.
Mit freundlichen Grüssen
X. Aerni
Xaver Aerni
Xariffusion Informatik & Telecom Zürichstrasse 10a 8340 Hinwil Tel. +41 43 843 78 78 +1 707 361 68 39 Fax +41 43 843 78 70 xaerni@pop.ch Web: http://www.pop.ch http://www.xariffusion.ch
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Xaver Aerni [mailto:xaerni@pop.ch] Gesendet: Dienstag, 25. Juni 2019 17:10 An: 'Benoit Panizzon' benoit.panizzon@imp.ch Betreff: AW: [swinog] Geldspielgesetz: Zugangssperren. Wirklich vom Volk so gewünscht?
Hallo, Das mit dem Port 53 sperren. Das geht sicherlich zu weit und wäre sogar rechtlich anfechtbar. Auch fremde DNS zu sperren ist problematisch... Zudem DNS sec verwendet nicht jeder Provider... Wenn man schlussendlich alle nicht DNS Sec sperrt oder stört dass ist für mich ein wenig komisch... Das Geldspielgesetz geht nur gegen Geldspielbanken. Eine DNS Sperre 53 geht gegen diverse andere Server, was was die Befürworter gesagt haben werden wir nicht machen. Also wenn das so ist müssten wir die ganze Abstimmung vom Bundesgericht für ungültig erklären lassen, mit der Begründung die Befürworter haben total falsche Angaben gemacht. Weil die Sperren über die Spielbanken gehen.
Mit freundlichen Grüssen
X. Aerni
Xaver Aerni
Xariffusion Informatik & Telecom Zürichstrasse 10a 8340 Hinwil Tel. +41 43 843 78 78 +1 707 361 68 39 Fax +41 43 843 78 70 xaerni@pop.ch Web: http://www.pop.ch http://www.xariffusion.ch
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: swinog-bounces@lists.swinog.ch [mailto:swinog-bounces@lists.swinog.ch] Im Auftrag von Benoit Panizzon Gesendet: Dienstag, 25. Juni 2019 15:59 An: SWINOG swinog@swinog.ch Betreff: [swinog] Geldspielgesetz: Zugangssperren. Wirklich vom Volk so gewünscht?
Hallo zusammen
Ich darf mich mit der Aufforderung der Eidgenössische Spielbankenkommission und Suissedigial auseinandersetzen die gewünschten DNS Sperren bei uns per 1. Juli einzurichten.
Es geht mir hierbei hauptsächlich um die technische Umsetzung, so dass der Wunsch der ESBK wirklich umgesetzt wird.
* Muss der Traffic auf Port 53 intercepted werden, damit Kunden keine eigene DNS Server mehr betreiben können und nicht die DNS Server von Google und CloudFlare nutzen können? Wir möchten vor allem verhindert, dass durch diese Aktion unsere Kunden mehr zu Google & Co getrieben werden und diesen noch mehr Daten über ihr Nutzugsverhalten zur Verfügung stellen.
* Wir setzen wir vom Bakom gewünscht DNSSEC Validierung ein. Woher erhalten wir gültige Keys für die DNS Zonen welche wir 'hijacken'?
Suissedigital sagt mir, es gehe nur einzig darum, auf unseren 'Caching' DNS Server die genannten Domains zu sperren, damit die Kunden diese darüber NICHT resolven können. Alles andere sei nicht verlangt.
Ich habe eingewendet, dass dies absolut nutzlos sei, da die Kunden sehr genau wissen, wie dies zu umgehen ist. Suissedigital wie auch Bakom stimmen mir hier zu. Suissedigital sagt mir aber diese DNS Sperren seien bei einer Volksabstimmung Thema gewesen und das Volk habe, obwohl von allen Experten immer wieder darauf hingewiesen wurde, dass dies nicht funktioniert, sich für die Variante DNS Sperren entschieden.
Interessant, ich müsste diese Volksabstimmung doch irgendwie mitgekriegt haben. Stimmt dies?
Wie setzt ihr dies um?
Mit freundlichen Grüssen
-Benoît Panizzon-