Joschua Brunner wrote:
Hi
Sorry, this message is only in German. If you prefer english, yust answer in english.
Ich erhielt kürzlich von Deutschen Polizisten ein Auskunftsbegehren (Per Mail übber die GL) über einen unseren Freemail user (Letze IP Adresse). Das vorgehen war äusserst unprofessionel welches mich stutzig machte.
Es gieng um eine Suizidandrohung im IRC (Die betreiber des Servers machten Anzeige) Wo eine Person auch die E-Mail adresse angegeben hat. IMHO hätte die Polizei lediglich die IRC Logs verlangen müssen um die richtige Person sofort zu finden (Könnte ja sein, dass diese eine fremde addi angegeben hat).
Statdessen verlnagten sie von uns (per Mail!) die Letzte IP des users. Welche sie nach 2 wöchigem hin und her von mir auf druck der GL erhalten haben.
Ohne Rechtshilfegesuch *darf* man gar nichts rausrücken (und schon gar nicht per Mail, da kann ja ganz offensichtlich jeder kommen).
Im Falle eine Suizidandrohung kann es in CH zweierlei heissen: 1) Er sagt, "ich bringe mich um" -> kein Straftatbestand (Suizid ist in CH nicht verboten) 2) Er sagt, "ich bringe mich um, falls ihr nicht XY macht" -> Nötigung
Bei 1 werden die Schweizer Behörden kaum etwas machen können. Bei 2 müssen die Schweizer euch anweisen, die Daten herauszugeben.
*Beihilfe* zum Suizid wäre nach CH Recht illegal falls selbstsüchtige Motive bestehen, in gewisser Hinsicht opererien Exit und Dignitas in einer Grauzone.
(obiges hab ich ganz kurz mit einem befreundeten Juristen im IRC diskutiert ;)