Hallo, Der Kanton Zug hat das erste Urteil gegen das Antispamgesetz verkündet. Dabei stellte es sich auf den gesichtspunkt, dass ein Abmeldelink alleine genügt. Auf die Punkte, das der Kläger weder eine Einwilligung gegeben habe und auch keine Geschäftsbeziehung habe, wurde ignoriert
Wer interesse hat kann das Urteil selber unter http://www.pop.ch/urteil.pdf. Ich denke das gibt ein wenig Gesprächsstoff
Gruss Xaver
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