und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen
translates to me as:
vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen
AND
(den korrekten Absender anzugeben
OR
auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen)
which implies an opt-in as necessary. But of course it's a german sentence which can be interpreted otherwise...
Cheers,
Mike
--
Mike Kellenberger mike.kellenberger@escapenet.ch
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: swinog-bounces@lists.swinog.ch [mailto:swinog-bounces@lists.swinog.ch] Im Auftrag von Peter Guhl
Gesendet: Dienstag, 4. September 2007 12:04
An: swinog@swinog.ch
Betreff: Re: [swinog] Eines der ersten Urteile gegen Spamer ist draussen
Per Jessen schrieb:
> Xaver Aerni wrote:
>
>> Hallo,
>> Der Kanton Zug hat das erste Urteil gegen das Antispamgesetz
>> verkündet. Dabei stellte es sich auf den gesichtspunkt, dass ein
>> Abmeldelink alleine genügt. Auf die Punkte, das der Kläger weder eine
>> Einwilligung gegeben habe und auch keine Geschäftsbeziehung habe,
>> wurde ignoriert
>>
>> Wer interesse hat kann das Urteil selber unter
>>
http://www.pop.ch/urteil.pdf. Ich denke das gibt ein wenig
>> Gesprächsstoff
>
> Has this made it to the press/news anywhere?
It doesn't look like. I'll submit it to symlink.ch.
Regards
Peter
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