Was haltet ihr von der Idee, einen Kunden sofort abzuschalten, sobald eine Echtzeitüberwachung angefordert wird. Mit etwas Kreativität in den AGB’s würde das sicher gehen. Auf diese Weise entstehen schon gar keine Daten, die Überwacht werden müssten ;-)

 

Aber nun mal im Ernst:

In der Telefonie ist die Sache auf eine andere, meiner Meinung nach „fairere“ Weise gelöst. Anrufe eines überwachten Anschlusses werden vom Telco, der die Anschlussnummer hält, auf den Switch (Server) des UVEK umgeleitet, welche die Überwachung dann mit ihrem eigenen Equipment durchführt. Da kleine Telcos in der Regel keine eigenen geografischen Nummern haben und vergeben, sondern nur via Carrier Selection Anrufe terminieren, sind die Mehrheit der Anschlüsse bei der Swisscom, welche diese Umleitung entsprechend vornimmt. Die Überwachung verursacht also für den Telco fast keine Kosten. Dies wird auch durch die geringe Vergütung von unter CHF 100 bestätigt.

 

Die selbe Methode würde auch bei allen ADSL Anschlüsse funktionieren, die über das Swisscom-DSLAM laufen, da die Umleitung im DSLAM erfolgen könnte.  Der ADSL-Provider müsste dann lediglich noch die Vorratsdaten beisteuern, und darunter verstehe ich, wie wohl die meisten, nur die Verbindungsdaten des Authentifizierungs-Servers. Diese Interpretation stimmt übrigens auch wieder mit der Telefonie überein, wo auch nur Anfang und Ende der Übermittlung, und nicht der Inhalt, also das Gespräch auf Vorrat aufgezeichnet werden muss.

 

 

Freundliche Grüsse

Claudio Prezzi

 

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