Was haltet ihr von der Idee, einen Kunden sofort
abzuschalten, sobald eine Echtzeitüberwachung angefordert wird. Mit etwas
Kreativität in den AGB’s würde das sicher gehen. Auf diese Weise
entstehen schon gar keine Daten, die Überwacht werden müssten ;-)
Aber nun mal im Ernst:
In der Telefonie ist die Sache auf eine andere, meiner
Meinung nach „fairere“ Weise gelöst. Anrufe eines überwachten Anschlusses
werden vom Telco, der die Anschlussnummer hält, auf den Switch (Server) des
UVEK umgeleitet, welche die Überwachung dann mit ihrem eigenen Equipment
durchführt. Da kleine Telcos in der Regel keine eigenen geografischen Nummern haben
und vergeben, sondern nur via Carrier Selection Anrufe terminieren, sind die
Mehrheit der Anschlüsse bei der Swisscom, welche diese Umleitung entsprechend vornimmt.
Die Überwachung verursacht also für den Telco fast keine Kosten. Dies wird auch
durch die geringe Vergütung von unter CHF 100 bestätigt.
Die selbe Methode würde auch bei allen ADSL Anschlüsse
funktionieren, die über das Swisscom-DSLAM laufen, da die Umleitung im DSLAM erfolgen
könnte. Der ADSL-Provider müsste dann lediglich noch die Vorratsdaten
beisteuern, und darunter verstehe ich, wie wohl die meisten, nur die Verbindungsdaten
des Authentifizierungs-Servers. Diese Interpretation stimmt übrigens auch
wieder mit der Telefonie überein, wo auch nur Anfang und Ende der Übermittlung,
und nicht der Inhalt, also das Gespräch auf Vorrat aufgezeichnet werden muss.
Freundliche Grüsse
Claudio Prezzi
COMsulting GmbH
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